§1 Onlinedienste
Der Onlinedienst von 4ESport.de umfasst die Bereitstellung einer Verkaufsplattform für Designer und/oder Programmierer. Diese können unter Nutzung der von uns angebotenen Onlinedienste eigenverantwortlich Produkte auf 4ESport.de vertreiben, sofern deren Angebot, Verkauf oder Erwerb nicht gegen gesetzliche Vorschriften, Lizenz- bzw. Urheberrechte, sowie diesen AGB verstößt.
4ESport.de selbst distanziert sich von diesen Transfers und stellt nur die Verkaufsplattform einschließlich der dafür notwendigen Onlinedienste zum Verkauf bzw. Vermarktung der Produkte zur Verfügung.
§2 Anmeldung
a. Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass alle notwendigen Angaben bei der Anmeldung korrekt und vollständig hinterlegt sind. Sollten aufgrund unvollständiger oder falscher Daten zusätzliche Kosten bei der Bestell- bzw. Zahlungsabwicklung entstehen, so hat diese der Nutzer zu tragen. Bedarf es einer Aktualisierung der angegebenen Daten, so ist der Nutzer verpflichtet, die entsprechenden Daten in seinem Account selbstständig zu korrigieren.
b. Der für die Anmeldung zu wählende Accountname darf nicht aus einer Email- oder einer Internetadresse bestehen, nicht Rechte Dritter, insbesondere Markenrechte verletzen und nicht gegen die guten Sitten verstoßen.
c. Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Anmeldeinformationen wie Accountname und Passwort sicher aufbewahrt und vor dem Zugriff Dritter geschützt sind. Im Falle des Verlustes oder Diebstahls der Anmeldeinformationen hat der Nutzer 4esport.de unverzüglich hierüber zu informieren.
§3 Leistungsbedingungen
Der Käufer hat die Möglichkeit bestimmte Produkte Exklusiv zu erwerben. Das Produkt wird in diesem Fall nach dem Erwerb exklusiv Designt, Angepasst, Gecodet, nach Käufer Vorgaben, und wird nicht weiter verkauft, so dass die zukünftige ausschließliche Benutzung der Vorlage durch den Käufer gewährleistet ist. Ausgenommen hiervon ist hier die Produktsparte "Modifikationen". Entscheidet sich der Käufer bei Modifikationen für den herkömmlichen Erwerb, so ist ihm bewusst, dass dasselbe Produkt auch von anderen Usern benutzt werden kann.
3.1 Copyrights: Layout, Gestaltung, Graphiken die in das Exklusiv Design zum Einsatz kommen, sind Eigentum von 4Esport.de und können von Käufer nach Fertigstellung Frei gekauft werden.
$4 Schutzrechtsanspruch
Für alle Entwürfe nimmt 4ESPORT den Schutz der Gesetze über das Urheberecht (UrhG), den Gewerblichen Rechtsschutz und den geschäftlichen Wettbewerb in Anspruch. Designrelevante Veränderungen an Entwürfen oder an nach Entwürfen von 4ESPORT hergestellten Erzeugnissen müssen dem Designer mitgeteilt werden und bedürfen dessen Zustimmung. Der Auftraggeber ist berechtigt, ein Design nach Vertragserfüllung auf seine Kosten als Geschmacks- oder Gebrauchsmuster unter Nennung des Designers anzumelden. Die Übertragung patentfähiger Erfinderrechte bedarf besonderer Vereinbarungen.
§5 Designübertragung auf andere Produkte
Das von 4ESPORT DESIGN-TEAM entwickelte Design oder Elemente daraus dürfen auf andere Gegenstände als die in der Aufgabenstellung beschriebenen nur mit Zustimmung des Designers und gegen eine angemessene Honorierung übertragen werden.
§6 Projektauftrag
Der Projektauftrag enthält eine vom Auftraggeber vorzugebende Aufgabenstellung, die die wesentlichen Zielsetzungen und Inhalte des Projektes beschreibt. Die Mitwirkung von 4ESPORT an der Formulierung dieser Projektaufgabe ist zweckmäßig. Der Leistungsumfang von 4ESPORT innerhalb eines Projektes wird durch ein Projektangebot beschrieben. Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Designer tritt durch schriftliche Auftragserteilung durch den Auftraggeber und schriftliche Auftragsbestätigung von 4ESPORT rechtswirksam in Kraft. Ergeben sich durch neue Erkenntnisse bei der Projektbearbeitung oder neue Gesichtspunkte seitens des Auftraggebers Änderungen oder Erweiterungen des Auftragsumfanges, werden diese nach Vereinbarung berücksichtigt. Der zusätzlich entstehende Aufwand von 4ESPORT wird abgerechnet.
§7 Projektdauer und vorzeitiger Projektabbruch
Der Projektbeginn, die Dauer und der voraussichtliche Abschlusstermin eines Projektes werden von Auftraggeber und Designer in Absprache festgelegt und gehen als Auftragsbestandteile in das Projektangebot und dessen Auftragsbestätigung ein. Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt, einen Auftrag zu kündigen. In diesem Falle werden die durch den Designer bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen und die angefallenen und nachgewiesenen Sachkosten abgerechnet. Eine bei Projektabbruch durch den Auftraggeber bereits begonnene Arbeitsphase wird auch dann als abgeschlossen berechnet, wenn der Auftraggeber auf die Übermittlung und eventuelle Nutzung der Arbeitsergebnisse dieser Phase verzichtet. Die ganze oder teilweise Verwertung bis zu einem vorzeitigen Projektabbruch durch den Designer erarbeiteter Ideen, Entwürfe und Ergebnisse durch den Auftraggeberbedarf dann einer zusätzlichen Vereinbarung mit dem Designer
§8 Bearbeitungszeiträume und Termine
Bearbeitungszeiträume und Termine nach dem gemeinsam erstellten Projektplan werden von 4ESPORT nach Möglichkeit eingehalten. Bei Verzögerungen durch den Auftraggeber oder bei Eintreten höherer Gewalt sowie bei Arbeitskämpfen wird de Terminplanung in gegenseitigem Einvernehmen modifiziert.